Kapseln

Kapseln

Meist werden diese peroral angewandt, es gibt aber auch solche zur vaginalen oder rektalen Anwendung, sowie als Vordosierungsoption bei Pulverinhalatoren. Kapseln bestehen aus einer Kapselhülle und einer Füllung. Sowohl die Hülle als auch das Füllgut können mit Überzügen oder anderen Formulierungstechniken magensaftresistent gemacht werden. Solche magensaftresistente Kapseln setzen den Wirkstoff erst im Darm und nicht bereits im Magen frei.
Im Gegensatz dazu steht die Zerbeißkapsel, deren Inhalt schon im Mund freigesetzt wird und abhängig von den physikochemischen Eigenschaften durch die Mundschleimhäute resorbiert werden kann. Durch die vielen Gestaltungsmöglichkeiten der Kapselhülle hinsichtlich Form, Größe und Farbe können der Placeboeffekt und der Wiedererkennungswert gestärkt werden.

Geschichte

1834 patentierten Joseph Gerard Auguste D ublanc und sein Assistent Francois Achille Barnabe Mothes die Produktion von sogenannten capsules gelatineuses. Für die Umhüllung übelschmeckender Arzneimittel wurde 1847 Mathilde Winkler beauftragt «elastische Kapseln» herzustellen. Schon 1730 versuchte Christof de Pauli derartig übelschmeckende Substanzen in Oblaten zu hüllen. Dieses Verfahren fand zu dieser Zeit allerdings noch keinen Anklang.

Erst in den 1870er Jahren entwickelte Stanislas Limousin zweiteilige Oblatenkapseln aus Stärke für pulverförmige Arzneimittel. Sie entwickelten einen neuen Verschlussapparat, der die Zerbrechlichkeit verminderte. Danach konnten sich die «Capsula amylaceae» schnell durchsetzen und wurden ebenfalls in das DAB aufgenommen.

 

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