Smoothie

Smoothies ist eine aus dem Amerikanischen stammende Bezeichnung für kalte Mixgetränke aus Obst und optional Milchprodukten, die frisch zubereitet oder als Fertigprodukte verkauft werden. Basis der Smoothies ist somit das Fruchtmark oder Fruchtpüree, das je nach Rezept mit Säften, Wasser, Milch, Milchprodukten oder Kokosmilch gemischt wird, um eine cremige und sämige Konsistenz zu erhalten. Manche Smoothies bestehen nur aus Frucht, also aus Fruchtfleisch und Direktsäften. Die sogenannten «grünen Smoothies» bestehen aus Wasser, Blattgemüse oder Garten- oder Wildkräutern und reifen Früchten.

Es gibt zudem Smoothies mit Joghurt, Milch, Eiscreme, Kokosmilch oder auch Nahrungsmittelergänzungen wie Proteinen, Mineralstoffen oder zusätzlichen Vitaminen, die besonders in den Vereinigten Staaten beliebt sind.

Begriffsverwendung

Damals wurde so eine Person bezeichnet, die entweder sehr redegewandt war oder besonders gute Manieren hatte.

Geschichte

Vorreiter fanden sich besonders in Kalifornien. 1973 eröffnete er einen «Health-Food-Shop» in New Orleans und begann, Energy-Drinks und Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. Anfangs bekam man Smoothies nur in Saftbars, wo sie frisch zubereitet wurden.

Lebensmittelrechtlicher Aspekt

Weder in Deutschland noch in den Vereinigten Staaten gibt es eine lebensmittelrechtliche Definition, welche Getränke als Smoothie bezeichnet werden dürfen und welche nicht. Grundsätzlich dürfen alle Zutaten verwendet werden, die lebensmittelrechtlich zulässig sind. Der Verbraucher darf jedoch nicht getäuscht werden. Früchte, die auf dem Etikett eines Smoothies in Wort oder Bild erscheinen, müssen einen «überwiegenden» Teil des Produktes ausmachen.

 

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